AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alexander Bäck, Rohrbacherstraße 39, 4154
Kollerschlag
1) Geltungsbereich:
Unsere
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund von Einzelvertragsregelungen
und dieser Geschäftsbedingungen. Einzelvertragsregelungen (insbesondere ein unterfertigter Auftrag
zur Durchführung einer Softwareoptimierung) gehen immer den AGB´s vor, dh bei Überschneidungen des
geregelten Sachverhaltes gilt die Einzelvertragsregelung. Die AGB´s gelten für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen der Vertragsteile, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten auch diese AGB´s als angenommen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigenen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals
widersprechen.
2) Vertragsabschluss:
Kaufverträge und
sonstige Bestellungen kommen durch Entgegennahme der Willenserklärung des Auftraggebers zustande.
Einer schriftlichen Bestätigung durch uns bedarf es daher nicht. Alle Vereinbarungen, die zwischen
dem Auftraggeber und uns zur Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Der Auftrag ermächtigt uns,
Unteraufträge zu erteilen sowie Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Eine Haftung für
aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich
ausgeschlossen. Unsere Angestellten sind nicht befugt, Nebenabreden oder Zusicherungen zu treffen.
Wir schließen alle aufgrund von Anscheins- oder Duldungsvollmachten begründeten Ansprüche gegen uns
aus.
3) Preis, Preisänderungen:
Kein Umsatzsteuer
Ausweis aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § Abs. 1 Z 27 UStG.
Die Preise
schließen Verpackung und Fracht nicht mit ein. Ersatzteile und Zubehör werden von uns nur gegen
Vorauskasse geliefert. Soweit zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder tatsächlichen
Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Bestellung bzw. Bereitstellung
gültigen Preise.
4) Liefer- und
Leistungszeiten:
Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte
ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein
vereinbarter Liefertermin um mehr als 3 Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber schriftlich
eine Nachfrist von 3 Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag zurücktreten. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die unsere Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt; Teillieferungen können auch gesondert verrechnet
werden.
5) Übergabe und Gefahrenübergang:
Mit der
Übergabe an den Auftraggeber gilt das Werk als übernommen. Der Auftraggeber erklärt sich durch die
Übernahme des Fahrzeuges, mit der daran verrichteten Arbeit einverstanden. Mit der Übergabe geht
auch die Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme im Verzug, wenn er
nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt hat. Bei Annahmeverzug können wir die ortsübliche
Aufbewahrungsgebühr verrechnen (für Fahrzeug gelten € 15,00 pro angefangenen Tag als vereinbart).
Der Gegenstand kann auch bei Dritten aufbewahrt werden. Nachgewiesene höhere Kosten und Gefahren der
Aufbewahrung oder der damit verbundenen Handlungen gehen immer zu Lasten des Auftraggebers. Dies
gilt auch für den zufälligen Untergang der Sache. Allfällige weitere Verzugsansprüche bleiben
unberührt.
6) Gewährleistung:
Die gesetzliche
Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder bei Annahmeverzug
mit der Bestellung und der diesbezüglichen Anzeige. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation
eines Tuningchips oder einer Softwareänderung, die vom ursprünglichen Hersteller gewährte
Werksgarantie entfällt, übernehmen wir unsererseits die vorgenannte Garantie nicht.
7) Tuning:
Änderungen am Fahrzeug, die einen Eingriff in das vom
Pkw-Hersteller serienmäßig gefertigtes System darstellen, werden nur auf schriftlichen Auftrag des
Kunden vorgenommen. Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass durch die Veränderung der
Leistungsdaten der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Sollte diese Änderung nicht durch ein
neuerliches TÜV-Gutachten wieder zur Betriebserlaubnis führen, hat dieses Fahrzeug keine Zulassung
laut StVO und darf nur im Motorsport verwendet werden. Der Auftraggeber ist ausdrücklich über alle,
in Verbindung mit der Leistungssteigerung höhere Beanspruchung des Motors, Turboladers, Getriebe,
Achsen, alle beweglichen Teile, usw. und die daraus möglicherweise resultierende kürzer Lebensdauer
(als auch Abgasveränderung, rechtliche Auswirkungen sowie höhere Steuern und
Versicherungseinstufungen) von uns unmittelbar vor der Durchführung vollständig und ausführlich
informiert worden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mehrleistung seiner Versicherung zu
melden. Für diese Umstände, deren allfällige Folgen, insbesondere für die damit verbundenen Kosten,
wird von uns keinerlei Haftung übernommen. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und verzichtet
uns gegenüber auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche aus einem Tuning. Leistungs- und
Drehmomentangaben können bis zu +/- 8 % von den Herstellerangaben abweichen, ohne dass dies
irgendeinen Anspruch des Auftragsgebers gegenüber uns begründet, da solche Schwankungsbreiten üblich
sind.
8) Haftung für allfällige Schäden, Folgeschäden bzw.
Produkthaftung:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von uns keine
Haftung für allfällige Schäden bzw. Folgeschäden (z.B. Einbauschäden, Motorschäden, Getriebeschäden,
Kupplungsschäden, Antriebsschäden, usw.) übernommen wird. Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Haftungsansprüche für Sachschäden am Kfz
bzw. sonstige Gegenstände oder Personen, sind ausgeschlossen.
9)
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem
Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den
gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren
nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – ist vom Auftraggeber auf die
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hinzuweisen und sind wir unverzüglich zu benachrichtigen,
damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für allfällige mit derartigen Zugriffen
verbundene Kosten haftet der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers –
insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie eine Pfändung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen, es sei dem, wir
entscheiden uns ausdrücklich für einen Rücktritt.
10 )
Zahlungsmodalitäten und eigene Ansprüche:
Zahlungen können mit
schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns bekannt gegebenes Bankkonto
erfolgen. Rechnungen sind ohne besondere Vereinbarung sofort zu bezahlen. Wir sind berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen; der Auftraggeber wurde über die Art der erfolgten Verrechnung informiert. Sollten
bereits Kosten und Zinsen entstanden sein, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf Kosten,
dann auf Zinsen und zuletzt erst auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als
erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten
wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber; Diskont- und Wechselspesen
gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst
dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Auftraggeber in Annahme- oder
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über den jeweiligen
Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere, wenn ein Scheck nicht
eingelöst wird oder der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt hat, so sind wir berechtigt, die
gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Annahmeverzug oder Rücktritt des Auftraggebers vom erteilten
Auftrag können wir weiters nach unserer Wahl entweder den konkret entstandenen Schaden nachweisen
und diesen oder einen pauschalierten Schadenersatzanspruch in der Höhe von 20% der Auftragssumme
gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung
oder Minderung, auch nach erfolgter Mängelrüge oder Geltendmachung von Gegensprüchen nicht
berechtigt.
11) Datenschutzerklärung:
Personenbezogene
Daten: Wir erheben ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw. Auftragserteilung zu
den mit Ihnen vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige gesetzliche Grundlage im Einklang mit der
DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen. Es werden
nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung des erteilten
Auftrages erforderlich sind oder die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum.
Auskunft und Löschung: Als Auftraggeber bzw. generell als Betroffener haben Sie jederzeit das Recht
auf Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den
Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch,
Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter
Daten. Insoweit sich Änderungen Ihrer persönlichen Daten ergeben, ersuchen wir um entsprechende
Mitteilung. Sie haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer
personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung,
Widerspruch und/oder Datenübertragung kann an uns gerichtet werden. Wenn Sie der Auffassung sind,
dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht
verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind,
besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich
zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde. Datensicherheit: Der Schutz Ihrer personenbezogenen
Daten erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen
betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff,
Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation. Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines
stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Informationen, die Sie uns über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und
genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass ich daher keine wie immer geartete Haftung für die
Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von mir verursachter Fehler bei der Datenübertragung
und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen (z.B. Hackangriff auf Email-Account bzw.
Telefon, Abfangen von Faxen). Verwendung der Daten: Wir werden die uns zur Verfügung gestellten
Daten nicht für andere Zwecke als die durch den erteilten Auftrag oder durch Ihre Einwilligung oder
sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten. Ausgenommen
hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, sofern die zur Verfügung gestellten Daten
anonymisiert wurden. Übermittlung von Daten an Dritte Zur Erfüllung Ihres Auftrages ist es
möglicherweise auch erforderlich, Ihre Daten an Dritte (z.B. Dienstleister, derer wir uns bedienen
und denen wir Daten zur Verfügung stellen, etc.) Gerichte oder Behörden, weiterzuleiten. Eine
Weiterleitung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insb zur Erfüllung Ihres
Auftrags oder aufgrund Ihrer vorherigen Einwilligung. Bekanntgabe von Datenpannen: Wir sind bemüht
sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich Ihnen bzw. der
zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind,
gemeldet werden. Aufbewahrung der Daten Wir werden Daten nicht länger aufbewahren als dies zur
Erfüllung unserer vertraglichen bzw gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger
Haftungsansprüche erforderlich ist.
12)
Sonstiges:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt (salvatorische Klausel). Für diese AGB´s und die
gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich Österreichisches Recht. Für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird als
ausschließlicher Gerichtsstand das Bezirksgericht Rohrbach bzw., bei Überschreiten der
Wertgrenze der Zuständigkeit des Bezirksgerichts, das Landesgerichtes Linz vereinbart.
Nebenabsprachen gelten nur dann als getroffen, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.